Fundbüro
Fundbüro
Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 200 Fahrräder und 300 weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portemonnaies etc.) abgegeben oder gemeldet.
Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Norden (einschließlich aller Ortsteile) zuständig.
Auch die bei der Polizei oder der Kurverwaltung abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.
Tipp: Online-Suche
Fundanzeigen / Online-Fundmeldung
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Norden benachrichtigt.
- Sie können dem Fundbüro eine Fundsache auch online melden: Zur Online-Fundmeldung
Aufbewahrungsfristen/Versteigerung
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Die Versteigerung findet alljährlich anläßlich des Norder Stadtfestes auf dem Marktplatz statt und wird vorher öffentlich angekündigt.
Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro.
Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, daß Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer ihres Fahrrades kennen.
Kosten
Die Gebühr für das Verwahren einer Fundsache beträgt
- bei einem Schätzwert von 5 Euro bis 25 Euro 3,57 Euro,
- bei einem Schätzwert von über 25 Euro bis 500 Euro für die Dauer von bis zu 4 Wochen 10 % vom Schätzwert, für die Dauer von mehr als 4 Wochen 15 % des Schätzwertes
- bei einem Schätzwert von über 500 Euro für die Dauer von bis zu 4 Wochen 5 % des Schätzwertes (mindestens 71,50 Euro -höchstens 347 Euro), für die Dauer von mehr als 4 Wochen 10 % des Schätzwertes (mindestens 102 Euro - höchstens 715 Euro)
Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände werden hier ebenfalls ausgestellt, die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
14.30 - 16.00 Uhr
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Am Markt 19 Das Bürgerbüro befindet sich im Rathaus (Am Markt 15).
26506 Norden
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Am Markt 15
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