Wirtschaftsförderungsprogramm der Stadt Norden
Das erste Wirtschaftsförderungsprogramm der Stadt Norden trat im Dezember 2006 in Kraft. Da sehr positive Erfahrungen mit dem Programm erzielt wurden, hat der Rat der Stadt Norden im Jahr 2009 erneut ein Förderungsprogramm beschlossen, welches eine überarbeitete Fassung des Programms von 2006 darstellt.
Mit dem Fachwissen, das im Wirtschaftsförderungsbeirat und den anderen beteiligten Institutionen vorhanden ist, konnten die Bestimmungen des alten Förderungsprogramms deutlich reduziert werden. Damit soll eine noch einfachere Antragstellung und praxisnahe Entscheidung in jedem Einzelfall gewährleistet werden.
Mit dem Wirtschaftsförderungsprogramm 2009 wurde die Begrenzung der Darlehenshöhe aufgehoben, auch der Mindestinvestitionsbetrag wurde gestrichen und auch Freiberufler haben jetzt die Chance bei der Stadt ein Darlehen zu beantragen.
Interessierte sollten unbedingt das persönliche Gespräch mit uns suchen, wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.
Neben den städtischen Wirtschaftsförderdarlehen informieren wir Sie gerne auch über andere Möglichkeiten der finanziellen Wirtschaftsförderung (z. B. des Landkreises Aurich oder auch der NBank).
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit!
Das Team vom Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Ratsbeschluss zum Wirtschaftsförderungsprogramm der Stadt Norden
- Allgemeine Bedingungen zum Wirtschaftsförderungsprogramm der Stadt Norden
- Hinweise zum Darlehnsantrag nach dem Wirtschaftsförderungsprogramm der Stadt Norden
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Stadt Norden sowie Unternehmen und ExistenzgründerInnen die beabsichtigen, einen Betrieb im Gebiet der Stadt Norden zu gründen.
Letzte Änderung: 03.03.2010

