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Stadt Norden
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26506 Norden

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Bürgermeisterin
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Barbara Schlag
Am Markt 15
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Auch die Stadtverwaltung unterstützt den alten Brauch des Martini-Singens.
Eindrücke vom Martini-Singen im Norder Rathaus
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Deutscher Städtetag: www.staedtetag.de
Deutscher Städte- und Gemeindebund: www.dstgb.de
KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung: www.kgst.de
Niedersächsischer Städtetag: www.nst.de
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Kirchenein- und -austritt: Erklärung

Ein Kirchenaustritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muß persönlich abgegeben werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.


Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Beurkundung des Kirchenein- oder -austritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenein- oder -austritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2011 berücksichtigt werden kann, ist dieser auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 (die auch für das Jahr 2011 gültig ist) oder der Ersatzbescheinigung 2011 durch Ihr Wohnsitzfinanzamt zu vermerken.

Bitte wenden Sie sich zur Änderung des Lohnsteuerkarteneintrags an das Finanzamt.


Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
14.30 - 16.00 Uhr

Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Zuständigkeit :
Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit
Am Markt 19 Das Bürgerbüro befindet sich im Rathaus (Am Markt 15).
26506 Norden

Ansprechpartner/in
Bärbel Frieden
Standesbeamtin
Standesamt
Am Markt 19 26506 Norden

04931/923-403
04931/923-459
Standesamt, Erdgeschoss, Zimmer 3



Erstellt:
19.11.2003, 14:33 Uhr

Aktualisiert:
03.12.2012, 13:38 Uhr