Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung
Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition herstellt, bearbeitet oder instand setzt, benötigt eine Waffenherstellungserlaubnis.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr