Der Landkreis Aurich hat heute eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) veröffentlicht.
Nach dieser Verfügung ist für das Gebiet der Stadt Norden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern entlang der Wasserkante Norddeich / Deichlinie sowie auf dem Marktplatz Norden, Osterstraße Nr. 1 bis 16 und 147 bis 160, Neuer Weg Nr. 1 bis 61 und 61 a / b bis 147 und Vorplatz Norder Tor ab Hausnummer 61 und 61 a / b bis zum Norder Tor untersagt.
Die konkrete Allgemeinverfügung des Landkreises einschließlich der Übersichten für die Gebiete der Stadt Norden (Anlage 1 und 2) steht für nähere Informationen zum Download bereit.