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Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zusatzinformation der Stadt Norden

In folgenden Fällen ist der Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit nicht zuständig:

  • Wilder Müll

Bitte wenden Sie sich an

Herr Damm

Fachdienst Umwelt und Verkehr
Landschaftsplanung, Naturschutz, Grünflächen, Spielplätze

Am Markt 39
26506 Norden

  • Telefon: 04931 923-315
  • Fax: 04931 923-1315
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 15
  • Abfallentsorgung und Gefahren durch gefährliche Hunde

Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an den

Landkreis Aurich

Fischteichweg 7–13
26603 Aurich

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.

Unterstützende Institutionen

Polizeidienststellen

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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