Abrechnung von Feuerwehreinsätzen
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden leistet neben den unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben häufig Hilfeleistungseinsätze.
Diese sind gem. § 29 Abs. 2 und 5 Niedersächsisches Brandschutzgesetz gebührenpflichtig. Die Abrechnung dieser Einsätze und die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst – und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der zu erfüllenden Pflichten.