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Abrechnung von Feuerwehreinsätzen

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden leistet neben den unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben häufig Hilfeleistungseinsätze.

Diese sind gem. § 29 Abs. 2 und 5 Niedersächsisches Brandschutzgesetz gebührenpflichtig. Die Abrechnung dieser Einsätze und die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst – und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der zu erfüllenden Pflichten.

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