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Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Nr. 99129029002000

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Bürger – auch Kleineinleiter –  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land

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Zusatzinformation der Stadt Norden

Abwasserabgabe ist von den Grundstückseigentümern zu zahlen, die häusliches oder vergleichbares Schmutzwasser unmittelbar in einen Vorfluter oder den Untergrund einleiten, deren Grundstücke also nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind.

Ab 01.01.1981 werden die Gemeinden zur Zahlung einer Abwasserabgabe an das Land herangezogen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die von Ihnen an das Land zu zahlende Abgabe auf diejenigen Grundstückseigentümer abzuwälzen, die häusliches oder vergleichbares Schmutzwasser unmittelbar in einen Vorfluter oder den Untergrund einleiten, deren Grundstücke also nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind. 

Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe, das von der Stadt an das Land Niedersachsen abzuführen ist, dient Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässer.
Die Abwasserabgabensatzung sieht als Abgabemaßstab den sogenannten Personenmaßstab vor.

Was müssen Sie beachten?

Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer und Erwerber der Stadt mitzuteilen.

Die Abgabe wird nach der Zahl der am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück mit Hauptwohnung behördlich gemeldeten Einwohner berechnet.

Rechtliche Grundlagen

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abwasserabgabensatzung der Stadt Norden.

Kosten

Die Abwasserabgabe beträgt je Einwohner 17,90 Euro.

Rechtsgrundlage

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