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Boßelerlaubnis

Die Durchführung von Boßelspielen ist erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden.
Die Stadt Norden ist Erlaubnisbehörde, sofern die Veranstaltung sich auf die Gebiete der Stadt Norden beschränkt. Ansonsten ist der Landkreis Aurich für die Erteilung einer Boßelgenehmigung zuständig.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, welche Maßnahmen zur Absicherung der Boßelveranstaltung notwendig sind.

Gebühren

Grundsätzlich 11,00 €
Dauererlaubnis für Vereine 22,00 €
Großveranstaltungen je nach Aufwand

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

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