Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
In Norden haben Sie die Möglichkeit sich im Trauzimmer des Standesamtes, im Rummel des Alten Rathauses oder im Bürgerhaus der Bürgerstiftung Norden trauen zu lassen.