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Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

Nr. 99008004180002

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Ansprechpunkt

Lokales Bürgeramt

Zuständige Stelle

Lokales Bürgeramt

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Rechtsgrundlage(n)

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