Geburtsurkunde beantragen
Nr. 99027002012000Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Online-Dienstleistung
Personenstandsurkunden aus dem Geburten-,Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Personenstandsurkunden Serviceportal
Ansprechpunkt
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Zusatzinformation der Stadt Norden
Frist
Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung