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Geburtsurkunde Ausstellung

Nr. 99027002012000

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Online-Dienstleistung

Personenstandsurkunden aus dem Geburten-,Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Personenstandsurkunden Serviceportal

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Zusatzinformation der Stadt Norden

Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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