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Hundehaltung Abmeldung

Nr. 99110009070000

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Online-Dienstleistung

Sie können Ihren Hund online in unserem Serviceportal an- und abmelden. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Steuern und Abgaben - Serviceportal Norden

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Zusatzinformation der Stadt Norden

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

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