Hundehaltung Anmeldung
Nr. 99110009104000
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
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Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Hundesteuersätze Stadt Norden
Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:
- für den ersten Hund 72,00 Euro,
- für den zweiten Hund 104,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
- für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Norden.
Formulare
- Hundesteueranmeldung827 kB
- Hundesteuerabmeldung748 kB
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".