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Hundesteuer Festsetzung

Nr. 99102013002000

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zusatzinformation der Stadt Norden

Hundesteuersätze Stadt Norden

Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:

  • für den ersten Hund 72,00 Euro,
  • für den zweiten Hund 104,00 Euro,
  • für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
  • für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Norden.

Formulare

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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