Kinderreisepass Ausstellung
Nr. 99085003012000Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Termin online buchen
Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Zusatzinformation der Stadt Norden
- Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
- Das Kind muss selbst anwesend sein.
- Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
Weitere benötigte Unterlagen
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern.
- Einverständniserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend ist.
- Bei alleinigem Sorgerecht/gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht z. B. Sorgerechtsbeschluss, Sorgeerklärung und Ähnliches.
Zusätzlich bei:
- Erstausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- Neuausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, bisheriger Kinderreisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
- Gebühr: 13,00 Euro
für die Ausstellung
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport