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Kinderreisepass Verlängerung

Nr. 99085003020000

Volltext

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

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Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zusatzinformation der Stadt Norden

  • Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
  • Das Kind muss selbst anwesend sein.
  • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Kinderreisepass
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Aktuelles biometrisches Passbild (max. 3 Monate alt)
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
  • Einverständniserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend ist.
  • Bei alleinigem Sorgerecht/gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht z. B. Sorgerechtsbeschluss, Sorgeerklärung und Ähnliches.

Frist

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.02.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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