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Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist

Nr. 99050093020000

Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Pfandleiherlaubnis
  • Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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