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Tourismusbeitrag

Ein Tourismusbeitrag wird von allen selbständig tätigen Personen und allen Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Einnahmen werden für die Tourismuseinrichtungen sowie für die Förderung des Tourismus verwandt.

Alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, sind nach Maßgabe der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden verpflichtet, einen Tourismusbeitrag zu leisten. Der Tourismusbeitrag berechnet sich hierbei nach dem steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes - ersatzweise nach den Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.

Für die Beitragsberechnung ist der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres maßgebend. Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz - ersatzweise der Bruttoeinnahme - berechnet sich hierbei, indem der im Geltungsbereich der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden erzielte steuerbare Umsatz mit einem Mindestgewinnsatz, mit einem Vorteilssatz und mit einem Beitragssatz multipliziert wird.

Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen. Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31. März des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres der Stadt Norden mitzuteilen.

Notwendige Unterlagen

Für die Berechnung des Tourismusbeitrages ist (sind) von Ihnen der steuerbare Umsatz (die steuerbaren Umsätze) - ersatzweise die Bruttoeinnahme(n) ohne Umsatzsteuer - , sowie auf freiwilliger Basis der einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Gewinn, der beitragspflichtigen Tätigkeit(en) zu ermitteln. Eine entsprechende Beitragserklärung liegt für Sie im Formularbestand der Stadt Norden bereit.

Unterschrift / Kosten

Eine Unterschrift ist erforderlich. Für die Bearbeitung entstehen keine Kosten.

Rechtliche Grundlagen 

Die näheren Einzelheiten (u. a. Mindestgewinnsatz, Vorteilssatz und Beitragssatz) entnehmen Sie bitte der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden:

Bitte beachten Sie

Die Veranlagung zum Tourismusbeitrag erfolgt durch Übersendung eines Veranlagungsbescheides auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Werte. Der zu leistende Beitrag ist aus dem Veranlagungsbescheid ersichtlich.

Formulare

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

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