Der zu zahlende Elternbeitrag im Kindergarten, der Krippe oder im Hort kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Kinder, Jugend und Familie) übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Stadt Norden. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.
Hinweise zu den benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular.