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Geburtsurkunde Ausstellung

Nr. 99027002012000

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Online-Dienstleistung

Personenstandsurkunden aus dem Geburten-,Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Personenstandsurkunden Serviceportal

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Zusatzinformation der Stadt Norden

Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 15,00 Euro
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 Euro
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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