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Wirtschaftliche Jugendhilfe - Kindertagesstätten

Der zu zahlende Elternbeitrag im Kindergarten, der Krippe oder im Hort kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Kinder, Jugend und Familie) übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Stadt Norden. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweise zu den benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Anträge / Formulare
Rechtsgrundlagen
  • § 90 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII; KJHG
  • § 20 Absatz 2 des Niedersächsischen Kindertagesstätten-Gesetzes
  • § 85 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

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Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

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