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Wilder Müll Entsorgung

Nr. 99001004004000

Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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