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Norder Stadtgutschein

Seit November 2019 gibt es den Norder Stadtgutschein, der in den unterschiedlichsten Unternehmen im Norder Stadtgebiet eingelöst werden kann.

Zu bekommen ist der Gutschein in fünf Verkaufsstellen:

  • Tourismus-Service in Norddeich (Dörper Weg 22)
  • Stadtwerke Norden (Feldstraße 10)
  • Stadtwerke Norden (Marktpavillon, Am Markt 15a)
  • Ostfriesisches Teemuseum (Am Markt 36)
  • Stadtbibliothek Norden (Am Markt 8)

Die Gutscheine sind mit einem Geldwert von 10 €, 20 € und 50 € zu bekommen und bieten Schenkern und Beschenkten ganz neue Möglichkeiten.

Seit 2022 können Unternehmen einen Sachlohn in Form bestimmter Gutscheine steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 50 € pro Monat an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Er bietet eine steuer- und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, sich jeden Monat mit einem Geschenk für das Engagement der Mitarbeitenden zu bedanken. Der Arbeitgeber Geschenkgutschein kann zudem als Würdigung für besondere Leistungen dienen. Zusätzlich dazu können Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zu drei Mal im Jahr 60 € zu besonderen Anlässen wie zum Geburtstag, zur Hochzeit, zur Geburt oder zu einem Jubiläum steuerfrei in Form von Arbeitgebergutscheinen übergeben. Arbeitgebergutscheine können auf Rechnung direkt beim Stadtmarketing unter stadtgutschein@norden.de bestellt werden.

Niemand muss sich auf ein Unternehmen festlegen und es bietet sich eine größere Flexibilität für die Beschenkten. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass durch den Gutschein die Kaufkraft in Unternehmen in Norden bleibt!

Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist beginnt jeweils ab Jahresende des Ausstellungsdatums.
Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Betriebe

Unternehmen, die Teil des Norder Stadtgutscheins sind oder werden wollen, finden hier weitere Informationen

Wer kann mitmachen?

Es dürfen alle Unternehmen im Norder Stadtgebiet teilnehmen, z. B. Dienstleistungsunternehmen, Gaststätten, Hotels oder Freiberufler.

Warum gibt es den Gutschein?

Ziel ist es, dass Norden als Erlebnis- und Einkaufsstandort gestärkt wird und der vorherrschende Service- und Kundenbindungsgedanke durch den gemeinsamen Stadtgutschein gestärkt wird. Durch einen gemeinsamen Gutschein hat Norden ein wirkungsvolles Instrument, um Kaufkraftbindung in den Unternehmen in Norden zu betreiben.

Wie kann ich mich an dem Gutscheinsystem beteiligen?

Die Anmeldung ist ganzjährig möglich und gilt immer für ein volles Jahr bis auf Widerruf. Frist zur Anmeldung ist der 30.09. Das Gutscheinjahr beginnt immer ab dem 01.11. Für die Teilnahme ist ein Partnervertrag zu unterzeichnen. Dieser kann hier auf der Webseite der Stadt Norden heruntergeladen werden und per E-Mail versendet werden.

Teilnehmende Unternehmen werden in einer jährlich aktualisierten Liste erfasst, die den Gutscheinen beigegeben und online auf der Webseite der Stadt Norden veröffentlicht wird. Teilnehmende Betriebe bekommen kostenfrei zwei Teilnehmeraufkleber (auf Wunsch auch mehr) zur Signalisierung als teilnehmender Betrieb.

Was gibt es für Gutscheine und wie sehen die Norder Stadtgutscheine aus?

Es gibt drei verschiedene Gutscheine im Wert von 10 €, 20 € und 50 €. Arbeitgebergutscheine in Höhe von 50 € können bei der Stadt Norden per E-Mail auf Rechnung erworben werden.

Wie sehen die Gutscheine aus?

Die Gutscheine werden in Postkartengröße ausgegeben. Die Beschenkten können den eigentlichen Gutschein in Visitenkartengröße (durch intensivere Farbe gekennzeichneten Mitteilteil) herauslösen, um diesen einfacher im Portemonnaie mitzunehmen (Muster siehe oben).

Gibt es Sicherheitsmerkmale?

Sie erkennen den echten Norder Stadtgutschein an der Prägung des Stadt Norden „N“, welches sich von der normal bedruckten Oberfläche etwas abhebt. Dieses befindet sich in der rechten unteren Ecke der Visitenkartengröße auf Höhe des „N“ im Logo der Stadt Norden.

Auf der Rückseite gibt es eine fortlaufende Nummerierung (10 € beginnend mit 1, 20 € beginnend mit 2 und 50 € beginnend mit 5) und die Gutscheine sind auf der Rückseite mit Stempel und Unterschrift der Verkaufsstellen und dem Verkaufsdatum versehen. Die Verkaufsstellen sind aktuell der Tourismus-Service in Norddeich, das Ostfriesische Teemuseum, die Stadtwerke Norden, die Stadtbibliothek Norden und der Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Norden.

Die Gutscheine sind auf hochwertigem 350 Gramm Papier gedruckt und nicht auf einfachem 80 Gramm Druckerpapier.

Wie nehme ich den Gutschein als Zahlungsmittel an?

Wenn eine Kundin/ein Kunde den Gutschein bei Ihnen einlösen möchte, nehmen Sie den Gutschein ganz normal wie Bargeld an. Ein Vermerk auf dem Gutschein über einen evtl. Restbetrag ist nicht zulässig! Eine Barauszahlung eines Restbetrages ist ausgeschlossen.

Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Ist die Frist seit der Ausstellung des Gutscheines abgelaufen, sind Sie ermächtigt, auf die Verjährung und damit auf die Unwirksamkeit des Gutscheins hinzuweisen. 

Was mache ich mit den eingelösten Gutscheinen? 

Bitte sammeln Sie die bei Ihnen eingelösten Stadtgutscheine, füllen Sie das Rücksendeformular aus und reichen Sie dieses zusammen mit den Original-Gutscheinen per Post oder persönlich beim Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Norden ein. Der Wert der gültigen Gutscheine (ab November 2020 abzüglich des Organisationsentgeltes von 5 %) wird dann auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie die bei Ihnen eingelösten Gutscheine innerhalb von sechs Monaten zur Abrechnung einreichen.

Gibt es Gebühren und eine Kündigungsfrist? 

Sollten Sie Ihre Teilnahme beenden wollen, ist eine Kündigungsfrist zum 30.09. eines Jahres zu beachten und gilt ab dem folgenden 01.11.

Es wird ein prozentuales Organisationsentgeld in Höhe von 5% auf die eingelösten Gutscheine fällig. Die Gebühr wird bei der Rückvergütung automatisch abgerechnet. Diese dient vollständig dazu die Verwaltungskosten der Verkaufsstellen zu decken.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Dokumenten.

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