Hundehaltung Abmeldung
Nr. 99110009070000Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Termin online buchen
Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz