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Meldebescheinigung Erteilung

Nr. 99115003000000

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Online-Dienstleistung

Einfache Meldebescheinigungen können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Einfache Meldebescheinigung Serviceportal

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr: 7,50 Euro
    Meldebescheinigung
  • Gebühr: 9,00 Euro
    Erweiterte Meldebescheinigung

Zusatzinformation der Stadt Norden

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde zwecks Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld) ist gebührenfrei, wenn ein entsprechender Nachweis von der anfordernden Behörde vorgelegt wird.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

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