- Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen.
- Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
- Ein Gaststättenbetrieb liegt auch dann vor, wenn das Angebot von zubereiteten Speisen und/oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle als Nebenbetrieb - z.B. als ergänzendes Angebot einer Bäckerei, Fleischerei, etc. - oder als Anreiz zum Konsum erfolgt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.2 der Anlage zu §1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
An der Einhaltung der Anzeigefrist von 4 Wochen vor Betriebsaufnahme besteht ein erhebliches Interesse. Wenn die Einhaltung dieser Frist für Sie jedoch nicht zumutbar ist, sind Sie aufgefordert, den erstmaligen Ausschank von Getränken oder die Abgabe von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle frühestmöglich anzuzeigen.
An der Einhaltung der 4-Wochen-Frist besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Die frühzeitige Kenntnis von einem beabsichtigten Gaststättengewerbe ist über die Gaststättenverwaltung hinaus auch für andere rechtliche Anliegen wie das Lebensmittelhygienerecht, das Baurecht etc. von Bedeutung. Eine frühere Zulassung kommt deswegen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Hierbei kann es sich z. B. um den Fall handeln, dass eine Betriebsübernahme eines Gaststättengewerbes unvorhergesehen infolge schwerer Erkrankung oder Tod der bisherigen Betreiberin/des bisherigen Betreibers erforderlich wird.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung