Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Norden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport