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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Nr. 99115005104002

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Hinweis zum Formular

Bei einer persönlichen Anmeldung ist das ausgefüllte Formular nicht notwendig.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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