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Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass keine Vorstrafe vorliegt.
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
Fachkunde
Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen- und beschussrechtlichen Vorschriften, über Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition kann bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Hannover erlangt werden.
Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt werden.
Nachweis eines Bedürfnisses
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhändlerin oder Waffenhändler ergeben.
Gewerbsmäßigkeit oder wirtschaftliche Unternehmung
Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.