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Landkreis Aurich - Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Coronabedingt ist das Bürgerbüro donnerstags derzeit ebenfalls nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Anfragen bezüglich eines Anliegens im Bürgerbüro richten Sie bitte direkt an folgende Telefonnummer:
04931 923-204
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Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die anderen Voraussetzungen nach § 13a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) vorliegen und die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle hervor.
Die Anzeige muss alle 12 Monate formlos wiederholt werden, solange die weitere Erbringung der Tätigkeit beabsichtigt ist.