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Landkreis Aurich - Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Coronabedingt ist das Bürgerbüro donnerstags derzeit ebenfalls nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Anfragen bezüglich eines Anliegens im Bürgerbüro richten Sie bitte direkt an folgende Telefonnummer:
04931 923-204
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Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.