Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente über die Maßnahmen der Stadt Norden sowie externe Links zu wichtigen Seiten.
Eine aktuelle Übersicht und den Verlauf der Infektionszahlen finden Sie auf der Seite des Landkreises.
Landkreis Aurich - Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Coronabedingt ist das Bürgerbüro donnerstags derzeit ebenfalls nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Anfragen bezüglich eines Anliegens im Bürgerbüro richten Sie bitte direkt an folgende Telefonnummer:
04931 923-204
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Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet. Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge größer als 8 m³/Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Die Abwasserabgabe wird durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle festgesetzt.
Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land