Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente über die Maßnahmen der Stadt Norden sowie externe Links zu wichtigen Seiten.
Eine aktuelle Übersicht und den Verlauf der Infektionszahlen finden Sie auf der Seite des Landkreises.
Landkreis Aurich - Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Coronabedingt ist das Bürgerbüro donnerstags derzeit ebenfalls nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Anfragen bezüglich eines Anliegens im Bürgerbüro richten Sie bitte direkt an folgende Telefonnummer:
04931 923-204
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch, das von Amts wegen nach jeder Eheschließung im Inland angelegt und beim Standesamt geführt wurde. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe. Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält.
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 ist die Anlegung des Familienbuches entfallen.
Die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Familienbücher werden gem. § 77 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich der zuständigen Stelle, in der die Ehe geschlossen wurde.