Im Falle des Todes sollten die Angehörigen - falls die oder der Verstorbene selbst keine entsprechende Regelung getroffen oder Wünsche geäußert hat - zeitnah die Bestattungsform (im Sarg oder als Urne) und die Begräbnisstätte (Grab) festlegen. Bei Unsicherheit, ob eventuell bereits ein Grab auf den Namen der oder des Verstorbenen existiert, in welchem die Bestattung erfolgen soll, gibt die Friedhofsverwaltung gerne Auskunft.
Es wird zudem empfohlen, sich schon zu Lebzeiten über die Art der eigenen Beisetzung Gedanken zu machen und sich entsprechende Auskünfte sowohl bei der Friedhofsverwaltung als auch bei einem Bestattungsunternehmen einzuholen. Auch, wenn man sich nur ungern mit dem eigenen Tod auseinandersetzt, hat man seinen Angehörigen im Falle des Ablebens durch die eigene Vorbereitung die Last genommen, entsprechende Entscheidungen treffen zu müssen.
Erläuterungen und Informationen zu Nutzungsdauer und Gebühren der vorgenannten Grabarten erfragen Sie bitte bei der örtlichen Friedhofsverwaltung. Nur so kann eine gute und individuelle Beratung stattfinden.
Um dem Trend zu pflegeextensiven Grabstätten folgen zu können, wurden die Urnengemeinschaftsgrabanlagen entwickelt.
Hierbei handelt es sich um Urnengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 20 Jahre vergeben wird. Es kann pro Grabstelle eine Urne beigesetzt werden. Im Bestattungsfall können auf Antrag zwei nebeneinanderliegende Grabstellen erworben werden. Die Pflege der Urnengemeinschaftsgrabanlage obliegt der Friedhofsverwaltung.
Die Kennzeichnung kann durch die Anbringung eines Bronzeblatts, das auf einem von der Friedhofsverwaltung auf dem Bestattungsfeld aufgestellten Grabmal angebracht wird, erfolgen.
Nähere Informationen zur Lage der unterschiedlichen Urnengemeinschaftsgrabanlagen und Auskunft über die entsprechende Gebühr erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.