Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 200 Fahrräder und ca. 1000 weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portemonnaies etc.) abgegeben oder gemeldet.
Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Norden (einschließlich aller Ortsteile) zuständig.
Auch die bei der Polizei oder der Kurverwaltung abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Norden benachrichtigt.
Sie können dem Fundbüro eine Fundsache auch online melden: Zur Online-Fundmeldung
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Die Versteigerung findet alljährlich anläßlich des Norder Stadtfestes auf dem Marktplatz statt und wird vorher öffentlich angekündigt.
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro.
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, daß Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer ihres Fahrrades kennen.
Die Gebühr für das Verwahren einer Fundsache beträgt
Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände werden hier ebenfalls ausgestellt, die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.