Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Norden beträgt
seit dem 01.01.2015: 380 v. H.
vom 01.01.1995 bis 31.12.2014: 360 v. H.
Ablauf des Besteuerungsverfahrens
Die Finanzämter
- ermitteln die Höhe des maßgeblichen Gewerbesteuerertrages,
- setzen einen Steuermeßbetrag durch Anwendung einer Steuermeßzahl fest,
- setzen den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag durch Bescheid fest
- teilen den Meßbetrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit.
Die Gemeinden
- setzen durch Anwendung des Hebesatzes auf den Meßbetrag die zu entrichtende Gewerbesteuer (Festsetzungsverfahren) fest und
- ziehen die Gewerbesteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren).
Die Finanzämter sind im Rahmen der Verwaltungshoheit zuständig für:
- Feststellung der steuerpflichtigen Betriebe,
- Festsetzung des Steuermeßbetrages,
- Durchführung der Zerlegung und
- Rechtsbehelfsverfahren gegen Meßbescheide und Zerlegungsbescheide.
Die Gemeinden sind zuständig für:
- Festsetzung des Hebesatzes,
- Gewerbesteuerfestsetzung.