Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente über die Maßnahmen der Stadt Norden sowie externe Links zu wichtigen Seiten.
Eine aktuelle Übersicht und den Verlauf der Infektionszahlen finden Sie auf der Seite des Landkreises.
Landkreis Aurich - Aktuelle Informationen zum Thema Corona
Coronabedingt ist das Bürgerbüro donnerstags derzeit ebenfalls nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Anfragen bezüglich eines Anliegens im Bürgerbüro richten Sie bitte direkt an folgende Telefonnummer:
04931 923-204
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Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.