Es dürfen alle Unternehmen im Norder Stadtgebiet teilnehmen, z. B. Dienstleistungsunternehmen, Gaststätten, Hotels oder Freiberufler.
Ziel ist es, dass Norden als Erlebnis- und Einkaufsstandort gestärkt wird und der vorherrschende Service- und Kundenbindungsgedanken durch den gemeinsamen Stadtgutschein gestärkt wird. Durch einen gemeinsamen Gutschein hat Norden ein wirkungsvolles Instrument, um Kaufkraftbindung in den Unternehmen in Norden zu betreiben.
Die Anmeldung ist ganzjährig möglich und gilt immer für ein volles Jahr bis auf Widerruf. Frist zur Anmeldung ist der 30.09. Das Gutscheinjahr beginnt immer ab dem 01.11. Für die Teilnahme ist ein Partnervertrag zu unterzeichnen.
Teilnehmende Unternehmen werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste erfasst, die den Gutscheinen beigegeben und online auf der Webseite der Stadt Norden veröffentlicht wird. Teilnehmende Betriebe bekommen kostenfrei zwei Teilnehmeraufkleber (auf Wunsch auch mehr) zur Signalisierung als teilnehmender Betrieb.
Wenn eine Kundin/ein Kunde den Gutschein bei Ihnen einlösen möchte, nehmen Sie den Gutschein ganz normal wie Bargeld an. Ein Vermerk auf dem Gutschein über einen evtl. Restbetrag ist nicht zulässig!
Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Ist die Frist seit der Ausstellung des Gutscheines abgelaufen, sind Sie ermächtigt, auf die Verjährung und damit auf die Unwirksamkeit des Gutscheins hinzuweisen.
Bitte sammeln Sie die bei Ihnen eingelösten Stadtgutscheine, füllen Sie das Rücksendeformular aus und reichen Sie dieses zusammen mit den Original-Gutscheinen per Post oder persönlich beim Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Norden ein. Der Wert der gültigen Gutscheine (ab November 2020 abzüglich des Organisationsentgeltes von 5 %) wird dann auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie die bei Ihnen eingelösten Gutscheine innerhalb von sechs Monaten zur Abrechnung einreichen.
Sollten Sie Ihre Teilnahme beenden wollen, ist eine Kündigungsfrist zum 30.09. zu beachten und gilt ab dem folgenden 01.11.
Gebühren fallen im ersten Jahr des Stadtgutscheins nicht an. Ab November 2020 wird ein prozentuales Organisationsentgelt in Höhe von 5 % auf die eingelösten Gutscheine fällig. Die Gebühr wird bei der Rückvergütung automatisch abgerechnet. Diese dient vollständig dazu, die Verwaltungskosten der Verkaufsstellen zu decken.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Dokumenten.