Anzeige einer öffentlichen Versammlung
Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung (z. B. Aufruf zur Teilnahme im Internet, Zeitungsinserat, Verteilung von Flugblättern) anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet (§ 5 Niedersächsiches Versammlungsgesetz).
Termin online buchen
Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen