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Meldebescheinigung Erteilung

Nr. 99115003000000

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Online-Dienstleistung

Einfache Meldebescheinigungen können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Einfache Meldebescheinigung Serviceportal

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

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