Meldebescheinigung Erteilung
Nr. 99115003000000Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienstleistung
Einfache Meldebescheinigungen können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Einfache Meldebescheinigung Serviceportal
Termin online buchen
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Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde zwecks Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld) ist gebührenfrei, wenn ein entsprechender Nachweis von der anfordernden Behörde vorgelegt wird.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.