Waffenbesitzkarte: Erteilung - für Sportschützen
Nr. 99089018001003
Die Gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, Sie dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
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Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Personalausweis oder Reisepass
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen notwendig:
- Positives fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten über die geistige Eignung bei Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erworbenen Waffen müssen nicht für eine Disziplin des Verbandes oder des Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein. Es soll dem Sportschützen auch ermöglicht werden, den Schießsport mit eigener Waffe als Gastschütze auszuüben. Es muss sich allerdings wegen des allgemeinen Bedürfnisgrundsatzes um eine Waffe für das sportliche Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung handeln.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern