Hundesteuer Festsetzung
Nr. 99102013002000Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Hundesteuersätze Stadt Norden
Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:
- für den ersten Hund 72,00 Euro,
- für den zweiten Hund 104,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
- für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Norden.
Formulare
- Hundesteueranmeldung827 kB
- Hundesteuerabmeldung748 kB
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport