Änderung der Vorfahrtsregelung und Aufhebung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße Ekeler Weg
In den zurückliegenden Monaten wurden die vorhandenen Straßenschäden in der Straße „Ekeler Weg“ ausgebessert. Die teils massiven Straßenschäden waren damals der Grund für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Durch die erfolgten Fahrbahnsanierungsarbeiten und die Behebung der Straßenschäden ist jetzt auch die verkehrsrechtliche Begründung für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weggefallen, so dass ab sofort wieder die innerhalb geschlossener Ortschaften gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Die vorhandenen Verkehrszeichen „30“ werden in dem Zusammenhang entfernt.
Darüber hinaus wird die Straße „Ekeler Weg“ ihrer verkehrlichen Funktion und Bedeutung entsprechend zukünftig als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, das heißt der Verkehr aus einmündenden Straßen ist wartepflichtig. Die bisherige „rechts-vor-links“-Regelung wird dementsprechend aufgehoben.
Der Straßenzug Brummelkamp-Schulstraße-Ekeler Weg ist somit einheitlich, unter anderem in der Verkehrsbedeutung mit Zubringerfunktion zur Ortsumgehung (B 72), bevorrechtigt.
Die bisherige Verkehrslastbeschränkung von 7,5 t. bleibt bestehen. Schwerere Fahrzeuge dürfen in der Straße weiterhin nicht gefahren werden.
In einer Übergangszeit wird per Verkehrszeichen auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen. Bitte beachten Sie die Verkehrszeichen und stellen sich auf die geänderte Vorfahrt ein.
Um besondere Vorsicht in den Einmündungsbereichen der einmündenden Straßen wird gebeten.