Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl
Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Mit der Briefwahl kann vor dem eigentlichen Wahltag gewählt werden – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo und wann können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Kann auch aus dem Ausland gewählt werden? Im folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wann wird das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl erstellt?
Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Bundestagswahl am 23.02.2025 ist der 12.01.2025. Alle wahlberechtigten Personen (Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben), die mit Hauptwohnung in Norden gemeldet sind, werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Ich lebe im Ausland und habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie kann ich wählen?
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, müssen Auslandsdeutsche einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnort in Deutschland nach Wegzug ins Ausland) stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: Die Bundeswahlleiterin
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Briefwahlbüro, Neuer Weg 35, 26506 Norden
- persönlich (wird empfohlen aufgrund der verkürzten Fristen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden unter: Zum Online-Briefwahlantrag
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Es ist erforderlich, dass der Antrag mit dem Geburtsdatum und der eigenhändigen Unterschrift vervollständig wird, bevor er im Briefwahlbüro eingereicht wird.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese finden Sie ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und kann bei Bedarf genutzt werden.
Wann hat das Briefwahlbüro geöffnet?
Das Briefwahlbüro, Neuer Weg 35, 26506 Norden hat ab dem 03.02.2025 geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag, den 08.02.2025 und 15.02.2025
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wann kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 21.02.2025, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher schwerer Erkrankung) kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Kann ich vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am 23.02.2025, 18:00 Uhr, beim Landkreis Aurich vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioitaire), den man unter anderem im Internet findet.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden. Im Fall der vorgezogenen Bundestagswahl wurde die Frist durch das Bundesministerium des Innern und Heimat deutlich verkürzt. Deshalb wurden die Stimmzettel erst zum 05.02.2025 vom Landkreis Aurich ausgeliefert, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen herausgegeben bzw. versandt werden können. Bitte beachten Sie, dass der Postversand der Briefwahlunterlagen durch die verschiedenen Postdienstleister durchaus einige Tage in Anspruch nehmen kann. Deshalb wird dringend geraten, die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro abzuholen und die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt beim Landkreis Aurich abgegeben werden. Er muss spätestens am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr beim Landkreis Aurich vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Landkreis Aurich eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an den Landkreis Aurich abgesandt werden.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.
Was ist Briefwahl an Ort und Stelle?
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro abholen, können Sie Ihre Stimme dort auch direkt abgeben. Das Briefwahlbüro ist entsprechend mit Wahlkabinen ausgestattet, so dass Sie den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Wie kann ich wählen?
Wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist, können Ihnen bis Samstag, den 22.02.2025 bis 12:00 Uhr neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Für den Fall sprechen Sie bitte umgehend persönlich im Briefwahlbüro, Neuer Weg 35, 26506 Norden, vor. Dort wird dann von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung entgegengenommen, die Sie unterschreiben müssen.
Wo kann ich mich zu den Wahlen informieren?
Infoveranstaltung - Wie funktioniert das mit der Wahl?
Die Info-Veranstaltung bietet Personen, die zum ersten Mal wählen dürfen, alle wichtigen Informationen, um das Wahlrecht sicher und informiert auszuüben. Mehr
Wie gehe ich mit Desinformationen und Falschmeldungen um
Wahlen sind das Kernstück unserer Demokratie und als solches besonders schützenswert, das gilt auch für die illegitime Einflussnahme durch fremde Staaten. Besonders autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen. So soll die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel gezogen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen geschwächt werden. Auch einzelne Politikerinnen und Politiker werden Zielscheibe hybrider Angriffe.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und seine nachgeordneten Behörden haben entsprechende Schutzmaßnahmen hochgefahren. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
BMI - Alle Schwerpunkte - Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation