Aus aktuellem Anlass informiert die Stadtverwaltung zum Thema Hecken-Rückschnitte
Momentan müssen Fußgänger, wie Radfahrer häufig auf die Straße ausweichen, weil viele Hecken, Sträucher und Bäume den Raum der Geh- und Radwege einnehmen. Das ist vor allem auch für ältere Bürger mit Gehilfen, Familien mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrende schwierig und ärgerlich - gleichzeitig sind viele Bürger unsicher: Was ist erlaubt? Was darf ich schneiden, was muss ich stehen lassen?
In der Brut- und Nistzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September sind komplette Rodungen und starke Rückschnitte zwar nicht erlaubt, da sie die Lebensräume von Tieren zerstören können (Quelle: Bundesnaturschutzgesetz), aber: Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, wie das Zurückschneiden von Sträuchern an Geh- und Radwegen, sind ganzjährig erlaubt und sogar erforderlich.
Die Stadt Norden bittet die Bürger und Bürgerinnen auch an Andere und in den kommenden Tagen und Wochen rund um die eigene Haustür zu schauen, was weg darf und muss und stehen zu lassen, was stehen bleiben soll.