Verlust eines Reisepasses melden
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Termin online buchen
Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:
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Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.
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Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport