Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
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Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Norden: Detailseite
Stadt Norden
Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit
Am Markt 15
26506 Norden
- Telefon: 04931 923-0
- Fax: 04931 923-460
- Öffnungszeiten
Kontakt
-
Frau Evers: Detailseite
- Telefon: 04931 923-205
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Ewen: Detailseite
- Telefon: 04931 923-208
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Herr Freese: Detailseite
- Telefon: 04931 923-206
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Hedemann: Detailseite
- Telefon: 04931 923-207
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Schenkmann: Detailseite
- Telefon: 04931 923-503
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Seekamp: Detailseite
- Telefon: 04931 923-203
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3