Häufig gestellte Fragen zur Kommunalwahl
Wann wird das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl erstellt?
Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 ist der 02.08.2026. Alle wahlberechtigten Personen (Deutsche und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben), die mit Hauptwohnung in Norden gemeldet sind, werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Wer darf bei der Kommunalwahl wählen gehen?
- Deutsche und EU-Bürger
- Mindestens 16 Jahre
- Seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Norden gemeldet
Es dürfen keine Gründe vorliegen, die vom Wahlrecht ausschließen.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
ca. 12.08. bis 23.08.2026
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen müssen Sie nicht den Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes abwarten.
Wie kann ich wählen?
- Persönlich am Wahltag im Wahllokal, welches auf der Wahlbenachrichtigung steht
- Per Briefwahl
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Briefwahlzentrum, Neuer Weg 39, 26506 Norden
- persönlich (wird empfohlen) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden unter: Zum Online-Briefwahlantrag
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Es ist erforderlich, dass der Antrag mit dem Geburtsdatum und der eigenhändigen Unterschrift vervollständig wird, bevor er im Briefwahlzentrum eingereicht wird.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese finden Sie ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und kann bei Bedarf genutzt werden.
Wichtiger Hinweis:
Für eine mögliche Stichwahl am 27.09.2026 kann auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zur Kommunalwahl auch die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt werden. Hierzu muss lediglich das entsprechende Kreuz gesetzt werden.
Wann hat das Briefwahlzentrum geöffnet?
Das Briefwahlzentrum, Neuer Weg 39, 26506 Norden hat ab dem 17.08.2026 geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag, den 29.08.2026 und 12.09.2026
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wann kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 11.09.2026, bis 13:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher schwerer Erkrankung) kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Kann ich vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am 13.09.2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Norden vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioitaire), den man unter anderem im Internet findet.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen werden umgehend vom Briefwahlzentrum bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der Postversand der Briefwahlunterlagen durch die verschiedenen Postdienstleister durchaus eine Woche in Anspruch nehmen kann. Deshalb wird dringend geraten, die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlzentrum abzuholen und die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der Stadt Norden, Am Markt 15, 26506 Norden, abgegeben werden. Er muss spätestens am 13.09.2026 bis 18:00 Uhr bei der Stadt Norden vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadt Norden eingeht, trägt der Wahlberechtigte selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach abgesandt werden.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.
Was ist Briefwahl an Ort und Stelle?
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlzentrum abholen, können Sie Ihre Stimme dort auch direkt abgeben. Das Briefwahlzentrum ist entsprechend mit Wahlkabinen ausgestattet, so dass Sie den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Wahlhandlung von einer anderen Person helfen lassen. Dies muss allerdings auf dem Wahlschein entsprechend vermerkt werden.
Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Wie kann ich wählen?
Wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist, können Ihnen bis Samstag, den 12.09.2026, 12:00 Uhr neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Für den Fall sprechen Sie bitte umgehend persönlich im Briefwahlzentrum, Neuer Weg 39, 26506 Norden, vor. Dort wird dann von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung entgegengenommen, die Sie unterschreiben müssen.
Was ist bei der Briefwahl zu tun im Falle einer Stichwahl?
Nach der Kommunalwahl am 13.09.2026 stellen die entsprechenden Wahlausschüsse fest, dass eine Stichwahl stattfindet und die Stimmzettel werden in den Druck gegeben. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst ausgegeben bzw. versandt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Diese sollen voraussichtlich ab Donnerstag, den 17.09.2026, 12:00 Uhr, zur Verfügung stehen. Wahlberechtigten, die bereits mit der Kommunalwahl auch die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die mögliche Stichwahl beantragt haben, werden die Unterlagen automatisch übersandt, sobald die Stimmzettel vorliegen. Die übrigen Wahlberechtigten sollten wegen der kurzen Zeit bis zur Stichwahl die Unterlagen direkt im Briefwahlzentrum abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Im Falle einer Stichwahl hat das Briefwahlzentrum ab dem 17.09.2026, 12:00 Uhr geöffnet:
Montag bis Mittwoch
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag, den 19.09.2026 und 26.09.2026
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wie viele Kreuze darf ich machen?
- 1x Bürgermeister
Gewählt wird, eine Person, die das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Norden übernimmt. - 1x Landrat
Gewählt wird, eine Person, die das Amt des Landrates/der Landrätin des Landkreises Aurich übernimmt. - 3x Rat der Stadt Norden
Sie wählen eine Partei, die dann entsprechend der gewählten Mehrheit Mitglieder des Rates stellt oder Sie wählen bestimmte Kandidaten oder Sie verteilen Ihre drei Kreuze auf Parteien und Personen. - 3x Kreistag des Landkreises Aurich
Sie wählen eine Partei, die dann entsprechend der gewählten Mehrheit Mitglieder des Kreistages stellt oder Sie wählen bestimmte Kandidaten oder Sie verteilen Ihre drei Kreuze auf Parteien und Personen.
Darf mich jemand bei der Wahl unterstützen?
Der Großteil der Wahllokale in Norden ist barrierefrei. Bei notwendiger Hilfe beim Wahlvorgang darf eine Person Ihres Vertrauens Sie begleiten und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen. Sagen Sie den Wahlhelfenden einfach kurz Bescheid.
Wie viele Personen dürfen am 13.09. in Norden Wählen?
Rund 21.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Norden dürfen wählen.
Wichtiger Stichtag: Am 02. August 2026 wurde das Wählerverzeichnis erstellt.
Wie hoch war die Wahlbeteiligung in Norden bei der Kommunalwahl 2021?
Die Wahlbeteiligung lag bei: 57,45 %