Sport

Sportentwicklungsplan

Als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Kreissportbund Aurich e. V. und der Stadt Norden wurde eine Sportentwicklungsplanung für die Stadt Norden erstellt. Vor diesem Hintergrund erarbeitete eine Planungsgruppe in mehreren thematisch gegliederten Workshops die Grundlagen für die Ziele und Empfehlungen zur zukünftigen Sportentwicklung in Norden. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Norder Sportvereine, Kindertagesstätten sowie Schulen hatten Norder Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mitzuwirken. Im Vorfeld wurden hierfür 4.500 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Online-Befragung über das jetzige Sportangebot, die Sportstätten sowie auch die freien Bewegungsräume der Stadt Norden befragt und konnten sich bei den Workshops einbringen.

Sporthallen

Träger: Landkreis Aurich

Träger: Sonstige

Träger: Stadt Norden

Sportplätze

Träger: Landkreis Aurich

Träger: Stadt Norden

Buchungsanfragen online

Es besteht die Möglichkeit, über unsere Buchungsplattform eine Buchungsanfrage zu stellen. Bitte beachten Sie vor der Anfrage, dass nur berechtigte Personen/Vereine gemäß Satzung „40.1 Satzung der Stadt Norden über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Norden und städtischen Sportanlagen im Gebiet der Stadt Norden“ die entsprechenden Räumlichkeiten nutzen dürfen.

Hier ein Auszug bezüglich der drei berechtigten Nutzungsgruppen:

  • Die Nutzungsgruppe A umfasst Konzertagenturen, Theater und sonstige gewerbliche Unternehmungen, Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen.

  • Der Nutzungsgruppe B zugehörig sind politische Parteien und Organisationen sowie Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, öffentliche Behörden oder Dienststellen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgesellschaften (religiöse Gesellschaften), karitative Vereine, Gesangvereine für Übungsabende, Betriebssportgemeinschaften.

  • Die Nutzungsgruppe C umfasst ortsansässige Sportvereine, die eine städtische Sportanlage, ihre Nebenanlage oder eine Sporthalle nutzen sowie ortsansässige Kulturvereine, die Kreismusikschule und Stiftungen, die Schulräume für schulfremde Veranstaltungen nutzen.

Zur Buchungsplattform: Stadt Norden Buchungsplattform